unsere Ziele
Die Ziele unseres Vereins sind in § 2 und 3 unserer Satzung definiert.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Lehre Sebastian Kneipps vom gesunden Leben und naturgemäßen Heilen - sinngemäß erweitert und vertieft, wissenschaftlich untermauert und zeitgemäß dargestellt - allen Menschen nahe zu
bringen.
§ 3 Arbeitsgebiete des Vereins
Die Arbeitsgebiete des Kneipp-Vereins umfassen u. a.:
- Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im umfassenden Sinne der Gesundheitsbildung durch eine praxisbezogene
Aufklärung, z. B. durch
- fachliche und belehrende Vorträge über Fragen der persönlichen und allgemeinen Gesundheitspflege sowie über die Verhütung von Krankheiten
- Abhalten von Kursen über Gesundheits- und Krankenpflege, zweckmäßige Ernährung und über die Anwendung von Licht, Luft, Sonne, Wasser und Heilpflanzen.
- Kurse in Bewegungs- und Entspannungsübungen, sowie Förderung und Pflege des Sports in seiner Gesamtheit.
- Förderung von Luft- und Sonnenbädern, Wassertretstellen und Armbadeanlagen und Einrichtungen Kneipp'scher Erlebnisstätten.
- Förderung des Jugendgesundheitsdienstes und Bildung von Jugendgruppen.
- Förderung aller Maßnahmen, die der besonderen Bedeutung der Familien als Hüter der Gesundheit gerecht werden.
- Förderung von Kneipp-Kindertagesstätten, Kneipp-Schulen, Kneipp-Alten- und Pflegeheimen, Kneipp-Gasthöfen, Kneipp-Beherbergungsbetrieben, u.Ä.
- Pflege des Andenkens an Sebastian Kneipp.